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Gleicher Lohn für Männer und Frauen
Der Fall, den das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 13.01.2016 (AZ: 4 Sa 616/15) entschieden hat, lässt aufhorchen. Das Gericht entschied, dass Frauen einen Anspruch auf Nachzahlung haben, wenn sie bei gleicher Arbeit niedrigere Stundenlöhne erhalten, als ihre männlichen Kollegen. Dabei geht es um alle Lohnbestandteile, also um den Arbeitslohn, Urlaubsentgelt, Weihnachtsgeld und etwaige Prämien.
In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall arbeitete die Frau in der Produktion einer Schuhfabrik. Bis zum 31. Dezember 2012 zahlte der Arbeitgeber den in der Produktion beschäftigten Frauen bei gleicher Tätigkeit einen geringeren Stundenlohn als den Männern. Dadurch kam es auch zu niedrigerem Weihnachts- und Urlaubsgeld, einer niedrigeren Krankenvergütung sowie einer niedrigeren Abwesenheitsprämie.Von dieser Ungleichbehandlung erfuhr die Frau auf einer Betriebsversammlung und klagte.
Zu Recht, wie das Gericht entschied.
Der niedrige Lohn beruhe auf einer geschlechtsbezogenen Ungleichbehandlung, die nicht gerechtfertigt sei, so das Gericht. Daher habe die Frau Anspruch auf die nachträgliche Zahlung. Der Frau seien Leistungen vorenthalten worden, die den Männern gewährt worden seien. Die Frau hatte in dem entschiedenen Fall Anspruch auf Nachzahlung von über 13.000 Euro für den Zeitraum zwischen 2009 und 2012.