Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag – Grundlage des Arbeitsrechts

Der Arbeitsvertrag ist der Ausgangspunkt des Arbeitsrechts und wird zwischen dem Unternehmen/Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer abgeschlossen. Aufgrund des Arbeitsvertrags verpflichtet sich der Arbeitnehmer, die vertragsgemäße Arbeitsleistung zu erbringen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitgeber, eine Vergütung, die im Arbeitsvertrag festgelegt ist, zu gewähren. In der Regel wird das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen (Teilzeit- und Befristungsgesetz) ist aber auch ein befristetes Arbeitsverhältnis zulässig. Bei einer Neueinstellung wird meistens eine Probezeit vereinbart. Vielfach ergeben sich auch die weiteren Rechte und Pflichten wie zum Beispiel der Urlaubsanspruch und die Kündigungsfristen aus dem Arbeitsvertrag.

Spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Aushändigung eines schriftlichen Arbeitsvertrages. In der Niederschrift müssen laut Nachweisgesetz mindestens die folgenden Bestandteile enthalten sein:

  1. die Namen und Anschriften der Vertragsparteien,
  2. der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses,
  3. bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses,
  4. der Arbeitsort ,
  5. eine Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit,
  6. die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit,
  7. die vereinbarte Arbeitszeit,
  8. die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs,
  9. die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses,
  10. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.

Bei Fragen zum Thema Arbeitsvertrag steht Ihnen unsere Fachanwältin für Arbeitsrecht, Frau Rechtsanwältin Sandra Domnick, gern zur Verfügung.