Kündigung

Kündigung

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist für beide Parteien des Arbeitsvertrages von erheblicher Tragweite. Im Arbeitsvertrag selber sollte bereits eine Vereinbarung über Kündigungsmodalitäten getroffen werden. Als Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Buxtehude prüfen wir die Kündigung und vertreten Ihre Rechte individuell.

Das Wissen um die eigenen Rechte schafft Sicherheit und stärkt Ihre Verhandlungsposition.

Kündigungsfristen und Probezeit

Grundsätzlich gilt: üblicherweise wird eine Probezeit von 3 oder 6 Monaten eingeräumt, in der eine Kündigungsmöglichkeit von 14 Tage gilt. Nach Ablauf der Probezeit gelten längere Kündigungsfristen. Gesetzlich sind 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende vorgesehen. Bei längerer Beschäftigungsdauer erhöht sich die Kündigungsfrist gemäß § 622 Absatz 2 BGB wie folgt:

Wenn das Arbeitsverhältnis:

  1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
  2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Arten der Kündigung

  • außerordentlich bzw. fristlos: hierbei handelt es sich um das Auflösen eines Vertragsverhältnisses aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer gesetzlichen oder tariflichen Kündigungsfrist
  • ordentlich bzw. fristgerecht: Kündigung: hierbei handelt es sich um eine reguläre Kündigung. Das bedeutet, dass das Vertragsverhältnis unter Beachtung einer Kündigungsfrist beendet wird
  • Änderungskündigung: hierbei handelt es sich um eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem gleichzeitigen Angebot der Fortsetzung unter veränderten Vertragsbedingungen

Hinweispflichten des Arbeitgebers

Im Rahmen der Kündigung hat der Arbeitgeber die Pflicht, den Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass dieser sich unverzüglich mit Bekanntwerden der Kündigung bei der Agentur für Arbeit zu melden hat.

Für den Arbeitnehmer bedeutet eine eigene Kündigung oder ein Mitwirken daran (im Gegenseitigen Einvernehmen) in den meisten Fällen eine Sperre beim Arbeitslosengeldbezug von 3 Monaten. Daher lohnt in diesen Fällen eine Beratung durch einen Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Arbeitszeugnis – Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht stets empfehlenswert

Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer zumeist einen Anspruch auf ein qualifiziertes, also aussagefähiges Zeugnis. Nach der Rechtsprechung soll es ihm aber nicht die Möglichkeit verbauen, in Zukunft eine Neuanstellung zu erhalten. Aus diesem Grunde wird immer positiv formuliert, die Beurteilung findet sich dann in den verschiedenen Klauseln wieder (z.B. zu unserer vollsten Zufriedenheit =1, zu unserer vollen Zufriedenheit = 2, zu unserer Zufriedenheit = 3 etc.).

Man unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis, sowie dem Zwischenzeugnis.

Ein einfaches Arbeitszeugnis beinhaltet lediglich die gesetzlichen Mindestanforderungen. Es enthält die Personalien und Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung, aber keine Bewertungen.

Mit einem qualifizierten Arbeitszeugnis beurteilt der Arbeitgeber neben den Inhalten des einfachen Arbeitszeugnis zusätzlich die Arbeitsleistung unter Berücksichtigung der Qualifikation und das dienstliche Verhalten des Arbeitnehmers, wenn dieser das Unternehmen verlässt (Endzeugnis).

Ein Zwischenzeugnis wird erstellt, wenn das Arbeitsverhältnis noch nicht beendet ist. Wenn ein triftiger Grund vorliegt, kann der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangen. Solche Gründe können z.B. Wechsel des Vorgesetzten oder die Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz sein.

Bei Fragen zum Thema Arbeitszeugnis steht Ihnen unsere Fachanwältin für Arbeitsrecht in Buxtehude, Frau Rechtsanwältin Sandra Domnick, gern zur Verfügung.